Beim Wechsel eines Mobilfunkvertrages mit Rufnummermitnahme, stellten Mobilfunkanbieter oft Beträge von bis zu 30 Euro in Rechnung. Dabei ist die Übertragung absolut einfach und ohne großen Aufwand.
Die Bundesnetzagentur hatte sich eingeschaltet und prüfte den Vorgang. Das Ergebnis: Ab sofort darf die Mitnahme einer Mobilfunknummer den Kunden mit maximal 6,82 Euro in Rechnung gestellt werden.
4 Anbietern musste diese Änderung angeordnet werden, teilte die Netzagentur mit. Die Betreiber haben über viele Jahre ihren Kunden viel zu hohe Gebühren für den Wechsel ihrer Rufnummern abgenommen.
Mobilfunk-Anbieter versuchen, die Kunden so lange wie möglich in Verträgen zu halten. Die Verbraucherzentralen kritisieren seit Jahren, dass es die Betreiber den Wechsel des Vertrages zu schwer machen.
Quelle: bundesnetzagentur.de
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